I. Das LG Hamburg ist dem Senat mit Beschluß vom 3.11.1992 gemäß § 541 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz ZPO die nachstehenden Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt: 1. Kann sich der Untermieter, der Räume zu Wohnzwecken [...]
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