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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.06.1993

17 W 33/93

Normen:
ZPO § 91a

Fundstellen:
DRsp IV(409)274Nr. 1a
MDR 1993, 1120
OLGR-Düsseldorf 1993, 263
OLGReport-Düsseldorf 1993, 263

Bei der Entscheidung nach § 91 a ZPO dürfen Tatsachen, die erst nach der Erledigungserklärung vorgetragen worden sind, jedenfalls dann berücksichtigt werden, wenn sie unstreitig sind (OLG Köln, MDR 1969, 848 ; [...]
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