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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 31.01.1992

3 U 79/91

Normen:
BGB § 433, § 459, § 463

Fundstellen:
DAR 1992, 380
DRsp I(130)352a

»Im Gebrauchtwagenhandel ist die Grenze für nicht offenbarungspflichtige Bagatellschäden bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen ... . Als derartige Bagatellschäden kommen nur ganz geringfügige, äußere [...]
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