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OLG Köln - Entscheidung vom 05.02.1992

13 U 236/91

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
DRsp I(145)391a-b
VersR 1992, 1241

a. »Eine Verkehrssicherungspflicht ... besteht zwar im allgemeinen nur gegenüber dem berechtigten Verkehr ... . Darüber hinaus [wird] der Verkehrssicherungspflichtige jedoch ... von den Verkehrssicherungspflichten [...]
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