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OLG Köln - Entscheidung vom 18.05.1992

12 U 112/91

Normen:
BGB § 276

Fundstellen:
DRsp I(125)391c
EWiR § 276 BGB 13/92, 853
NJW-RR 1992, 1457

c. »Auch bei Warentermindirektgeschäften bestehen Aufklärungspflichten des Vermittlers. Diese sind zwar nach der Rechtspr. des BGH nicht so weitgehend wie bei Optionsgeschäften ... . Jedoch lassen sich die zu [...]
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