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OLG Hamburg - Entscheidung vom 01.04.1992

4 U 222/91

Normen:
BGB § 276, § 433, §§ 459 ff.

Fundstellen:
BB 1992, 1888
DRsp I(130)362a-b
NJW-RR 1992, 1399

»Die Bekl. [Gebrauchtwagenhändlerin] haftet nicht als Vertragspartei, sondern als Vermittlerin. Ein Vermittler, der nicht selbst Vertragspartei ist, kann als »Sachwalter« aufgrund Verschuldens bei Vertragsschluß [...]
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