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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 17.07.1992

4 Ws 201/92

Normen:
StGB § 57
StPO § 454 b Abs.2 und 3

»Der BeschwF. verbüßt zur Zeit eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren aus dem Gesamtstrafenbeschluß des LG Köln vom 24.8.1984. Zwei Drittel dieser Strafe waren am 21.4.1989 verbüßt; das Strafende ist auf den [...]
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