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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 03.07.1992

1 Ws 552/92

Normen:
GG Art.100
StPO § 304

Fundstellen:
NJW 1993, 411
VRS 83, 415
lölö
wistra 1992, 359

»I. Das AG Düsseldorf hat durch Urteil vom 29.11.1991 den Angekl. wegen unterlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Haschisch) zu einer zu einer Geldstrafe verurteilt. Hiergegen hat der Angekl. Berufung eingelegt. [...]
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