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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.05.1992

22 U 226/91

Normen:
BGB § 433, § 459, § 462, § 463

Fundstellen:
DRsp I(130)352c
NJW-RR 1993, 57

» Der Kl. war zur Wandelung berechtigt, weil dem verkauften Pkw im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft i.S. des § 459 Abs.2 BGB fehlte. ... Der Zusicherung der Fabrikneuheit steht nicht [...]
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