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LG Stuttgart - Entscheidung vom 02.06.1992

2 T 387/92

Normen:
JWG § 43 Abs. 1
KJHG § 87 Abs. 2

Fundstellen:
DAVorm 1992, 884

Ebenso OLG Karlsruhe, Beschluß vom 11.11.1992, Az. 11 W 76/92, DAVorm 1993, 89 ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25.5.1992, Az. 3 Wx 73/92, DAVorm 1992, 971 ; zum neuen Rechtszustand nach Inkrafttreten des § 87c [...]
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