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BayObLG - Entscheidung vom 15.04.1992

4 St RR 10/92

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1
StPO § 261

Fundstellen:
BayObLGSt 1992, 44
BayOblGSt 1992, 44
DRsp IV(456)Nr.7c
MDR 1992, 993
NJW 1992, 2370
NJW 1992, 23
NStZ 1992, 556
OLGSt (n.F.) StPO § 261 Nr. 10
StV 1992, 459
wistra 1992, 276

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zur Freiheitsstrafe von neun Monaten. Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten verworfen. Mit seiner Revision rügt [...]
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