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BayObLG - Entscheidung vom 12.05.1992

BReg 3 Z 58/91

Normen:
Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien vom 9.3.1936 (RGBl 1937 II S. 145)
FamRÄndG Art. 7 § 1

Fundstellen:
BayOBLG-Report 1992, 60
BayObLGZ 1992 Nr. 26
BayObLGZ 1992, 118
DRsp-ROM Nr. 1997/1389
EzFamR FamRÄndG Art. 7 Nr. 5
FamRZ 1993, 452
FuR 1992, 309
NJW-RR 1992, 1354
StAZ 1992, 476

I. 1. Der Antragsteller ist italienischer Staatsangehöriger; die Antragsgegnerin ist jedenfalls auch deutsche Staatsangehörige. Beide haben 1962 vor dem Standesamt I München die Ehe geschlossen. Nach ihren Angaben [...]
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