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BayObLG - Entscheidung vom 06.10.1992

4 St RR 134/91

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2
MinTVO § 15 Abs. 1 Nr. 2
EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwassern vom 15. Juli 1980 (80/777/EWG) Art. 10 Abs. 2
EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür vom 18.Dezember 1978 (79/112/EWG) Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, i

Fundstellen:
BayObLGSt 1992, 105
LRE 28, 46
ZLR 1993, 399

I. 1. Das Amtsgericht Gemünden a. M. verurteilte die Angeklagte (Betroffene) am 25.2.1991 wegen einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung gegen die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MinTVO) zur Geldbuße von 400 DM. Gegen [...]
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