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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 30.07.1991

2 W 76/89

Normen:
WZG § 24 Abs. 1 § 31

Fundstellen:
wrp 1992, 57

I. 1. Die Antragstellerin betreibt einen Groß- und Einzelhandel mit Bekleidung. Für sie sind folgende Warenzeichen eingetragen: Aufgrund der Anmeldung vom 30.01.1979 für Bekleidungstücke das Warenzeichen Nr_ S.O. [...]
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