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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 26.04.1991

2 U 116/90

Normen:
BGB § 823 Abs. 1

Fundstellen:
wrp 1991, 751

1. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Bezeichnung 'W' im geschäftlichen Verkehr in Anspruch. Die Klägerin, die vornehmlich haarkosmetische Erzeugnisse herstellt, verwendet die Bezeichnung 'We' als [...]
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