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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 17.06.1991

8 W 249/91

Normen:
ZPO § 567, § 568 Abs. 2, § 793, § 794 a Abs. 4

Fundstellen:
DRsp IV(421)191c
OLGZ 1991, 466
ZMR 1991, 344

c. »Im Verfahren auf Bewilligung einer Räumungsfrist ist eine weitere Beschwerde sowohl nach der bis 31. 3. 1991 als auch nach der seither geltenden Rechtslage unstatthaft. In § 794 a Abs. 4 Satz 2 ZPO war in der bis [...]
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