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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 22.01.1991

8 W 218/90

Normen:
KO § 73 Abs. 3, § 161 Abs. 2, § 173

Fundstellen:
DRsp IV(438)243b
EWiR § 161 KO 1/91, 811
NJW-RR 1991, 700
OLGZ 1991, 457
Rpfleger 1991, 124
ZIP 1991, 1154

b. »Zu Recht hat das LG die Annahme des AG gebilligt, daß das Begehren der Gemeinschuldnerin [den Schlußtermin aufzuheben, um ihr die Möglichkeit eines Zwangsvergleichs nicht abzuschneiden] als Antrag auf Widerruf der [...]
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