d. »Ein Hotelier ist sowohl aufgrund des mit dem Gast geschlossenen Beherbergungsvertrags als auch aus dem Gesichtspunkt einer ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht gehalten, Vorkehrungen dagegen zu treffen, daß [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!