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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 17.05.1991

20 W 362/90

Normen:
WEG § 15

Fundstellen:
DRsp I(152)172b-c
NJW-RR 1991, 1360
OLGZ 1992, 53
WuM 1991, 441
ZMR 1991, 353

b. »Für die Zweckbestimmung einer Rasenfläche kann es zunächst dahingestellt bleiben, ob die Bezeichnung des gemeinschaftlichen Eigentums als Rasenfläche in der Teilungserklärung (TE) erfolgt ist ... oder erst infolge [...]
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