Die Frage der Anwendbarkeit auf Klagen aus § 826 BGB ist streitig. Wie das OLG Frankfurt/M., auch: AG Bad-Schwalbach, NJW-RR 1991, 1405; OLG Hamm, DRsp IV (421) 174 b-c = MDR 1987, 505 . AA.: OLG Zweibrücken, DRsp IV [...]
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