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BayObLG - Entscheidung vom 11.11.1991

3 ObOWi 106/91

Fundstellen:
DÖV 1992, 800
NJW 1992, 1640
UPR 1992, 37

Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit des vorsätzlichen Verstoßes gegen die Erlaubnispflicht für die Beseitigung landschaftsbestimmender Bäume außerhalb des Waldes nach § 52 Abs. 1 [...]
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