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BayObLG - Entscheidung vom 14.02.1991

BReg 2 Z 4/91

Normen:
WEG § 16 Abs.2, § 28 Abs.5
ZVG § 155 Abs.1

Fundstellen:
BayObLGZ 1991, 93
DRsp IV(436)96c
EWiR § 155 ZVG 1/91, 623
KTS 1991, 473
NJW-RR 1991, 723
Rpfleger 1991, 332
WuM 1991, 308
ZIP 1991, 812

c. »Bei der Zwangsverwaltung eines Wohnungseigentums sind nach § 155 Abs.1 ZVG die Ausgaben der Verwaltung aus den Nutzungen des Wohnungseigentums vom Zwangsverwalter vorweg zu bestreiten. Zu den Ausgaben der [...]
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