I. Am 7.1.1991 verurteilte das Amtsgericht München den Angeklagten wegen eines Vergehens nach 9 1 Abs. 1, 9 15 Abs. 1 FAG zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen a 130 DM. Das sichergestellte Radarwarngerät wurde [...]
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