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BayObLG - Entscheidung vom 17.05.1991

3 ObOWi 18/91

Normen:
GüKG § 13, § 99 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
DÖV 1992, 35
NZV 1991, 436
VRS 81, 474
VerkMitt 1992, 13

I. Am 12.11.1990 verhängte das Amtsgericht Amberg gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen Auflagen der Güterfernverkehrsgenehmigung eine Geldbuße von 300 DM. Nach den Feststellungen des Urteils [...]
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