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BayObLG - Entscheidung vom 21.08.1991

3 ObOWi 68/91

Normen:
WiStGB § 6 Abs. 1
OWiG § 77 Abs. 2

Am 27.02.1991 verhängte, das Amtsgericht München gegen den Betroffenen wegen leichtfertiger Preisüberhöhung bei der Wohnungsvermittlung eine Geldbuße von 750 DM. Es wurde angeordnet, daß der Mehrerlös von 554 DM an den [...]
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