Die Beanstandungen der Gerichtsbesetzung sind unbegründet. 1. Es widerspricht nicht dem Gesetz, wenn bei der Auslosung der Schöffen nach § 45 Abs. 2 und 3 i.V. mit § 77 Abs. 1 und 3 Satz 1 GVG in der Weise verfahren [...]
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