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BGH - Entscheidung vom 23.01.1991

VIII ZR 122/90

Normen:
BGB § 133, § 157, § 359, § 476a

Fundstellen:
BB 1991, 498
BGHR BGB § 157 Nachbesserungsort 1
BGHR BGB § 463 Satz 1 Zusicherung 2
BGHR BGB § 476a Satz 1 Aufwendungen 1
BGHR BGB § 476a Satz 1 Nachbesserungsrecht 1
BGHR BGB § 476a Satz 2 Gebrauch 1
BGHZ 113, 251
CR 1991, 288 (LS)
DRsp I(130)322b-d
EWiR § 476a BGB 1/91, 447
NJW 1991, 1604
WM 1991, 854
ZIP 1991, 802

Die Klägerin war von einem Kunden in Saudi- Arabien beauftragt worden, Pumpenanlagen zur Bewässerung von Feldern in der Wüste zu liefern. Aufgrund eines Angebots der Beklagten und mündlicher Vertragsverhandlungen [...]
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