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BGH - Entscheidung vom 12.06.1991

4 BJs 42/89 - 3 2 BGs 177/91

Normen:
StPO § 295
ZPO § 446

Fundstellen:
DRsp IV(457)98b
MDR 1991, 882
NJ 1991, 419
NJW 1991, 2500

Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuld., den ehemaligen Geheimdienstchef der DDR, Markus Wolf, ein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gem. § 99 StGB . Wegen dieses Vorwurfes hat [...]
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