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BGH - Entscheidung vom 17.12.1991

VI ZR 169/91

Normen:
BGB §§ 823, 1004

Fundstellen:
AfP 1992, 75
BGHR BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1 Abwehranspruch 3
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Ehrverletzung 6
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Ehrverletzung 7
BGHR ZPO vor § 1 Ehrenschutz 2
DRsp I(150)318a
MDR 1992, 942
NJW 1992, 1314
VersR 1992, 443

Der Beklagte, ein Kassenarzt, prangert seit Jahren in Eingaben und Rundschreiben die Überprüfung der kassenärztlichen Abrechnung auf ihre Wirtschaftlichkeit durch die Klägerin zu 1), die Kassenärztliche Vereinigung N., [...]
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