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BGH - Entscheidung vom 04.06.1991

5 StR 122/91

Normen:
StGB § 21

Fundstellen:
BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit - Entschluß einheitlicher 5
BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 21
BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Heimtücke 15
BGHSt 37, 397
DRsp III(310)202Nr.2b
DRsp-ROM Nr. 1993/1110
HRSt StGB § 21 Nr. 4
JR 1992, 118
MDR 1991, 1187
NJW 1991, 2975
NStZ 1991, 428
RuP 1991, 131
StV 1991, 412

Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Mordes und wegen versuchten Mordes verurteilt. Als Einzelstrafen hat es für den vollendeten Mord die lebenslange Freiheitsstrafe und für den versuchten Mord eine [...]
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