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BGH - Entscheidung vom 05.06.1991

3 StR 80/91

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3, § 31 Nr. 1
StGB § 46

Fundstellen:
NStZ 1991, 324 (Schoreit)

Der unklare (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 4 - Tatbezeichnung 2, 3, 5) Schuldspruch des angefochtenen Urteils war, wie geschehen, neu zu fassen. Durch die von den Feststellungen nicht getragene Annahme der tateinheitlichen [...]
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