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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 06.11.1990

5 U 50/90

Normen:
BGB § 2065, § 2074, § 2075

Fundstellen:
DRsp I(174)243a
MDR 1991, 539
NJW-RR 1991, 646
NiedersRpfl 1991, 114

Der Erblasser setzte durch notarielles Testament seine Ehefrau als befreite Vorerbin und seine drei Kinder als Nacherben zu gleichen Teilen ein. Er änderte in einem privatschriftlichen Anschlußtestament die vorgenannte [...]
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