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OLG Koblenz - Entscheidung vom 21.06.1990

5 U 1869/89

Normen:
BGB § 202 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp I(112)165c
NJW-RR 1991, 375
WM 1991, 1399

c. »Die Parteien haben kein Stillhalteabkommen - pactum de non petendo [Stundung i. S. von § 202 Abs. 1 BGB - getroffen. Eine solche Absprache hat zumeist zum Gegenstand, daß eine bestimmte Tat- oder Rechtsfrage bis zu [...]
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