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OLG Koblenz - Entscheidung vom 09.02.1990

14 W 37/90

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4 § 33 Abs. 2

Fundstellen:
JurBüro 1991, 226
VersR 1991, 1392

Die sofortige Beschwerde ist unbegründet. Entgegen der Meinung der Beklagten besteht kein Anspruch auf die Erörterungsgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO . Zwar hat der Senat grundsätzlich entschieden, daß auch bei [...]
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