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KG - Entscheidung vom 10.01.1990

24 W 6746/89

Normen:
WEG § 14
WEG § 22 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(152)153c-d
NJW-RR 1990, 334
OLGZ 1990, 155
ZMR 1990, 153

(c) »... Der Deckendurchbruch stellt eine bauliche Veränderung i. S. von § 22 Abs. 1 WEG [WohnEigG] dar. Die Decke zwischen den beiden Wohnungen der AntrG. ist schon nach zwingender gesetzl. Vorschrift [...]
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