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KG - Entscheidung vom 28.08.1990

5 Ws 166/90 Vollz

Normen:
StVollzG § 41, § 43, § 200

Fundstellen:
NStZ 1990, 607
ZfStrVo 1990, 376

... Die Vollzugsbehörde ist aufgrund der gesetzlichen Regelung der §§ 43 , 200 Abs. 1 StVollzG weder verpflichtet noch berechtigt, ein höheres Arbeitsentgelt zu zahlen. Der Senat hat bereits entschieden, daß das auf § [...]
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