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SchlHOLG - Entscheidung vom 29.06.1989

16 U 201/88

Normen:
BGB § 847 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(147)249d
SchlHA 1989, 177

»... Das LG hat bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch auf die »außerordentlich günstigen Lebensverhältnisse« der Kl. abgestellt und deswegen einen höheren Schmerzensgeldbetrag für gerechtfertigt gehalten. Dem [...]
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