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SchlHOLG - Entscheidung vom 16.11.1989

15 WF 220/89

Normen:
ZPO § 769

Fundstellen:
FamRZ 1990, 303

So auch OLG Frankfurt/M., DRsp IV (421) 154 c-d = FamRZ 1982, 724. Notwendig ist ein Antrag des Schuldners. Vor dem Kollegialgericht besteht Anwaltszwang. Die tatsächlichen Behauptungen sind glaubhaft zu machen (§ 294 [...]
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