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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 02.02.1989

2 AR 2/89

Normen:
FGG § 36

Fundstellen:
DRsp IV(470)254d
Rpfleger 1989, 282

»Die örtliche Zuständigkeit [des VormGer.] ergibt sich aus § 36 Abs. 1 Satz 2 FGG . Zwar trifft diese Vorschrift den vorl. Fall deswegen nicht unmittelbar, weil nicht das VormGer. sondern ausnahmsweise das FamGer. die [...]
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