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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 23.01.1989

3 W 189/88

Normen:
BGB §§ 894, 899
GBO §§ 22, 29

Fundstellen:
DRsp IV(473)178c-d
MDR 1989, 748
NJW 1989, 1098
Rpfleger 1989, 276

(c) »...Die Ä im Gesetz nicht vorgesehene Ä Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerkes [im Falle eines anhängigen Rechtsstreits um Grundstücksrechte ist] zulässig. Dies entspricht der allgemeinen Auffassung in [...]
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