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BVerfG - Entscheidung vom 16.05.1989

1 BvR 705/88

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 19 Abs. 3 Art. 20 Abs. 3 Art. 103 Abs. 1
ZPO § 291

Fundstellen:
DRsp V(510)132c
DWW 1989, 324
JuS 1990, 755
JZ 1990, 335
NJW 1990, 1783
NVwZ 1990, 852
RdE 1990, 151

1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit die Beschwerdeführerin die Verletzung der Art. 2 , 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG rügt, denn sie ist insoweit nach Art. 19 Abs. 3 GG nicht grundrechtsfähig und damit [...]
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