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BVerfG - Entscheidung vom 29.05.1989

1 BvR 1049/88

Normen:
BGB § 25 § 134 § 138 § 242 § 826
GG Art. 3 Abs. 2 Art. 9 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp I(110)152a-b
FamRZ 1989, 1047

Die angegriffene Entscheidung läßt einen Grundrechtsverstoß nicht erkennen. Die Grundrechte entfalten unmittelbare Bindungswirkung allein im Verhältnis zwischen Einzelnen und Staat. Im Verhältnis von Rechtssubjekten [...]
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