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BVerfG - Entscheidung vom 04.04.1989

1 BvR 262/88

Normen:
FRG § 22
GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Art. 14 Abs. 1

Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Bundessozialgerichts richtet, ist sie unzulässig, weil sie im Sinne der §§ 23 , 92 BVerfGG nicht ausreichend begründet worden ist. Dem Vorbringen der [...]
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