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BVerfG - Entscheidung vom 04.04.1989

1 BvR 685/88

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 Art. 70
RAVG (Rechtsanwaltsversorgungsgesetz) Baden-Württemberg § 5 Abs. 2 § 8 § 17
VerswS (Satzung des Versorgungswerks) Baden-Württemberg § 5 Abs. 2 § 11 Abs. 3 § 12 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp V(514)35a
NJW 1990, 1653
NJW-RR 1990, 859
NVwZ 1990, 852
VersR 1990, 409
ZfS 1990, 198

»... Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg und die daraus folgende Beitragspflicht verstoßen nicht gegen die Verfassung. Die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes zum Erlaß [...]
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