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BVerfG - Entscheidung vom 31.10.1989

1 BvR 732/89

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3 Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
HFR 1990, 447

Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer nicht in seinem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ). Für einen Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG fehlt jeder Anhaltspunkt. [...]
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