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BVerfG - Entscheidung vom 08.08.1989

1 BvR 705/89

Normen:
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3
GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
ZVG § 57a

Fundstellen:
BVerfG, HdM Nr. 16a
EWiR 1990, 519
ZMR 1989, 410

Wenn das LG die auf § 57 a ZVG auch gestützte Kündigung deshalb als unwirksam angesehen hat, weil sie nicht die formalen Anforderungen des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB erfüllte, so verletzte es damit nicht Art. 14 Abs. 1 [...]
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