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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 13.10.1988

3 W 105/88

Normen:
BGB § 1836 Abs.1 S.2, S.3, § 1910 Abs.2, § 1915

Fundstellen:
DRsp I(169)146c-d
FamRZ 1989, 433
MDR 1989, 454
OLGZ 1989, 264
Rpfleger 1989, 154

Der Beteil. zu 1), ein Rechtsanwalt, war gemäß § 1910 Abs. 2 BGB als Pfleger für den inzwischen verstorbenen Rentner X. bestellt worden. Der Pflegling war zum Zeitpunkt seines Todes vermögenslos und verfügte lediglich [...]
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