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Ein Abweichen von der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB liegt nahe, wenn die Fahrerlaubnis für längere Zeit sichergestellt war, der Angeklagte trotz großer jährlicher Fahrleistung über viele Jahre unbeanstandet am Straßenverkehr teilgenommen hat und es
Einem mittellosen Angeklagten, der weder die deutsche Sprache versteht noch sich dem Gericht oder einem Verteidiger hinreichend verständlich machen kann, ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Es kann dahinstehen, ob die in § 140 Abs. 2 StPO genannte Fä
Die Kosten einer Vorpfändung sind jedenfalls dann vom Schuldner zu erstatten, wenn dieser auf eine Aufforderung des Gläubigers die titulierte Forderung bis zu einem bestimmten (ausreichend bemessenen) Zeitpunkt zu bezahlen, nicht reagiert hat.
f. Keine Befugnis des Schuldners, der ohne sachlichen Grund eine für ihn ungünstige Steuerklasse wählt, dem Gläubiger gegenüber wegen seines notwendigen Unterhalts die tatsächliche Steuerlast geltendzumachen (entsprechende Anwendung der Grundsätze zum ver
Wird ein - angeblich - gestohlenes Kfz durch Brand zerstört, liegt ein unter den Versicherungsschutz fallender Brandschaden vor. Mithin ist es einem VN nicht verwehrt, sich nach Scheitern des Diebstahlsnachweises hilfsweise auf den Brandschaden zu berufen
Solange im Hinblick auf laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen den Verurteilten wegen des Verdachts neuer, in der Bewährungszeit begangener Straftaten offen ist, ob die Strafaussetzung zu widerrufen ist, muß die Entscheidung über den Straferlaß g
Im Falle der Verlegung des Strafgefangenen in eine andere Anstalt ist eine gänzliche und beliebige Abänderung des Vollzugsplans durch die übernehmende Anstalt, welche die Behandlung in einem sinnvollen und kontrollierten Prozeß in Frage stellen und für de
Unzulässigkeit des Widerrufs der Straf(rest)aussetzung im Falle unverhältnismäßig langer, vom Verurteilten nicht zu verantwortender Dauer des Verfahrens über die Anlaßtat.
Die Klausel, wonach der Architekt lediglich die tatsächlich erbrachten Einzelleistungen vergütet erhalten soll, soweit die erbrachten Einzelleistungen vom Auftraggeber verwertet werden, benachteiligt den Architekten unangemessen i.S. des § 9 AGBG.
»Hat das Beschwerdegericht das Nachlaßgericht angewiesen, ein Testamentsvollstreckerzeugnis mit einem bestimmten, gegenüber dem zugrunde liegenden Antrag eingeschränkten Inhalt zu erteilen, so ist dieser Beschluß selbst dann von Amts wegen aufzuheben, wen
a. Ein Umgangsverbot als Ausfluß der Personensorge gilt nur für die Dauer der Minderjährigkeit und wird mit dem Eintritt der Volljährigkeit gegenstandslos. Demzufolge wird auch die gegen ein Umgangsverbot gerichtete Beschwerde mit dem Eintritt der Volljäh
»Die allgemeinen Grundsätze der Testamentsauslegung gelten auch im Anwendungsbereich von § 2065 BGB.«
e. Gerechtfertigte Untersagung des Besitzes eines CD-Plattenspielers wegen Gefährdung der Sicherheit der Anstalt durch möglichen Mißbrauch (§ 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG).
d. Berechtigung bzw. Verpflichtung des Grundbuchamtes, Nachweise im Hinblick auf die erforderliche Ehegatten-Zustimmung nach § 1365 BGB zu verlangen, nur bei erkennbaren (konkreten) Anhaltspunkten für das Eingreifen des gesetzlichen Veräußerungsverbots.
»Ein 'Merkheft' mit 'Standardanträgen', 'Musterbegründungen' und einer Darstellung der 'Rechtsmittel in der U-Haft' ist insoweit von der Aushändigung auszuschließen, als es vollzugsfeindliche Ziele verfolgt.«
b. Geltendmachung des auf die Staatskasse gem. § 130 BRAGebO übergegangenen Anspruchs des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den unterlegenen Gegner auch dann, wenn beiden Parteien ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist, (b) ist nicht möglich.
»2. Die Anwendung der Ausnahmeregelung des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO ist ausgeschlossen, wenn die Schuld des Angeklagten im bisherigen Verfahren (hier: lediglich Strafbefehlsverfahren) noch nicht hinreichend sicher geklärt ist.«
Der Halter eines Fahrzeugs kann für die unrichtige Kennzeichnung eines Gefahrguttransportes nicht verantwortlich gemacht werden, wenn die dafür notwendigen Behältnisse vorhanden sind. Verantwortlich für die Kennzeichnung selbst ist allein der Fahrzeugführ
Allein daraus, daß ein Vogel nach einem Schuß leblos zu Boden fällt, kann nicht geschlossen werden, daß er tödlich verletzt ist.
Bestandteilseigenschaft: eine individuell gestaltete Küche kann als wesentlicher Gebäudebestandteil anzusehen sein;
1. Soll ein volljähriger Ausländer adoptiert werden, der sich bislang erfolglos um die Gewährung politischen Asyls bemüht hat, so ist besonders sorgfältig zu prüfen, aus welchen Gründen das Annahmeverhältnis begründet werden soll. Hierbei sind stets alle
Entscheidung über die Vergütung für einen Vormund oder Pfleger: Zurechnung der Pflegervergütung zu dem Ä aus dem Aktivvermögen (§ 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB) zu bestreitenden Ä angemessenen Unterhaltsbedarf des Pfleglings (§ 1610 BGB) unter möglicher Heranzie
»Im 'Fahrtenverzeichnis' sind Fahrten, die beabsichtigt sind, dann aber nicht durchgeführt werden, nicht einzutragen.«
a-b. Erstattung der notwendigen Auslagen, die einem Ä auf deutsches Auslieferungsersuchen verfolgten Ä Angeklagten im Auslieferungsverfahren des ersuchten Staates entstanden sind: (a) kein Anspruch auf Auslagen-Erstattung durch die Staatskasse, und zwar w
a-b. Nach Anhängigkeit der Hauptsache bei der Zivilkammer kann ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung nicht mehr bei der Kammer für Handelssachen angebracht werden; (b) erforderliche Beachtung der fehlenden Zuständigkeit der Kammer für Handels
f. Grenzen der Ehestörungsklage eines Ehegatten, die auf die Entfernung des ehebrecherischen Dritten aus der Ehewohnung zielt.
Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat kann im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unzulässig sein (hier: Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von 4,98 DM während der Bewährungszeit für eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten
»Die Zäsurwirkung einer 'Zwischenverurteilung' endet mit der vollständigen Erledigung der in ihr erkannten Strafe.«
a. Letzte mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht Ä nicht: Schlußverhandlung erster Instanz Ä als maßgebende letzte Tatsachenverhandlung (im Sinne nicht berücksichtigungsfähigen Vorbringens, § 323 Abs. 2) für den Fall der Rücknahme der Berufung geg