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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 10.07.1987

3 W 76/87

Normen:
ZPO § 890

Fundstellen:
DRsp IV(427)82c-d
GRUR 1987, 853
MDR 1987, 1032

»Ein Unterlassungstitel bildet nur dann eine geeignete Vollstreckungsgrundlage, wenn er aus sich heraus verständlich ist und die zu unterlassende Verletzungshandlung auch für jeden Dritten erkennbar umschreibt (BGH, [...]
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