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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 05.06.1987

1 Ws 212/87

Normen:
StPO § 302

Fundstellen:
DRsp IV(458)150a
NStZ 1987, 573

»... [Nach der] schon .. in [JR 1958, 189] dargelegten Auffassung [des Senats] .. ist die von § 302 StPO für eine den Angekl. bindende Erklärung vorausgesetzte Ermächtigung des Verteidigers nicht unbeschränkt, sondern [...]
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